Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:
- zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (z. B. Konzerte), wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Daher ist jede Bestellung von Eintrittskarten bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
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zur Lieferung von Waren, die digitalen Charakter haben. - zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
- zur Lieferung von individuell gefertigten Produkte (z. B. Bekleidung, Accessoires, Dekoartikel wie Tassen, Poster, Kissen etc.) unterliegen nicht dem Widerrufsrecht, da sie auf Wunsch des Kunden produziert werden (Art. 16 lit. c und e der EU-Richtlinie 2011/83).